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BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Klärungsbedürftigkeit bezüglich der Entlassung eines Beamten auf Probe
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1993 - 6 A 1893/91
- BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 44.80
Disziplinarrecht - Maßnahmeverbot - Beamter auf Probe - Dienstvergehen
Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93
Das (disziplinarrechtliche) Maßnahmeverbot des § 14 Abs. 1 DO NW findet, worauf das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat, bei der den Verwaltungsgerichten vorgehaltenen Prüfung, wie das zuständige Disziplinargericht vermutlich entschieden hätte, schon aus Rechtsgründen keine Anwendung (vgl. BVerwGE 66, 19 [BVerwG 22.06.1982 - 2 C 44/80] m.w.N. sowie Urteil vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 77.81 -). Im übrigen erweist sich die Entlassung eines Beamten auf Probe bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 LBG NW in der Regel als ermessensgemäß (vgl. BVerwGE 66, 19 [BVerwG 22.06.1982 - 2 C 44/80] m.w.N.).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93
Vielmehr wendet sich die Beschwerde insoweit nur gegen die Tatsachenfeststellung des Berufungsgerichts über die Spruchpraxis der Disziplinargerichte bei einschlägigen Dienstvergehen (BVerwGE 62, 280 [BVerwG 09.06.1981 - 2 C 24/79]) und - wie die weitere Begründung zeigt - unter Betonung der Besonderheiten des vorliegenden Falles gegen die nach ihrer Auffassung unzutreffende Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81
Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1993 - 2 B 79.93
Das (disziplinarrechtliche) Maßnahmeverbot des § 14 Abs. 1 DO NW findet, worauf das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat, bei der den Verwaltungsgerichten vorgehaltenen Prüfung, wie das zuständige Disziplinargericht vermutlich entschieden hätte, schon aus Rechtsgründen keine Anwendung (vgl. BVerwGE 66, 19 [BVerwG 22.06.1982 - 2 C 44/80] m.w.N. sowie Urteil vom 22. Juni 1982 - BVerwG 2 C 77.81 -).